Steiermark
Die Stadtgemeinde Eisenerz, Bereich Infrastruktur, als öffentl. Versorgungsunternehmen, vertreten durch Hrn. WM Karl Wallner, hat die örtl. Straßenpolizeibehörde über folgende unaufschiebbare Verkehrsbeschränkung gemäß § 44b StVO, aufgrund eines
Wasserleitungsrohrbruchs im Bereich Kreuzung Sannstraße / Geyereggstraße 4
ab Montag, 12.08.2024,06:00 Uhr (Dauer bis zur vollständigen Behebung des Gebrechens)
verständigt:
1. „Fahrbahnverengung (§ 50/8) u. Wartepflicht bei Gegenverkehr (§ 52/5 StVO)“ 10 m vor der Engstelle,
2. Mehrere „Fußgänger-Umleitungen“ (§ 52/15 u. 52/17 Z) StVO,:
Begründung: unaufschiebbar notwendige Behebung des Wassleitungs-Rohrbruchs, Maßnahmen im Sinne der Verkehrssicherheit.
09.08.2024
Text und Bilder aus: https://www.eisenerz.at
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