Baustelleninformation: Wasserrohrbruch Kreuzung Sannstraße/Geyereggstraße 4

Baustelleninfo Wasserrohrbruch Sannstraße/Geyereggstraße

Baustelleninfo Wasserrohrbruch Sannstraße/GeyereggstraßeDie Stadtgemeinde Eisenerz, Bereich Infrastruktur, als öffentl. Versorgungsunternehmen, vertreten durch Hrn. WM Karl Wallner, hat die örtl. Straßenpolizeibehörde über folgende unaufschiebbare Verkehrsbeschränkung gemäß § 44b StVO, aufgrund eines 

Wasserleitungsrohrbruchs im Bereich Kreuzung Sannstraße / Geyereggstraße 4 

ab Montag, 12.08.2024,06:00 Uhr (Dauer bis zur vollständigen Behebung des Gebrechens)

verständigt:

1. „Fahrbahnverengung (§ 50/8) u.  Wartepflicht bei Gegenverkehr (§ 52/5 StVO)“ 10 m vor der Engstelle, 

  • für jene Fahrspur, welche eingeengt wird, bei Absicherung gemäß Regelplan LO3.

2. Mehrere „Fußgänger-Umleitungen“ (§ 52/15 u. 52/17 Z) StVO,: 

  • auf den unbeeinträchtigten Gehsteig,
  • bzw. auf den erforderlichen Ersatzgehsteig.

 

Begründung: unaufschiebbar notwendige Behebung des Wassleitungs-Rohrbruchs, Maßnahmen im Sinne der Verkehrssicherheit. 

09.08.2024